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Allgemeines

(1)Für das Vertragsverhältnis der Parteien gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Newport Optik.

(2)Newport Optik widerspricht jeglicher Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden; diese auch für den Fall, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Newport Optik keine Regelung enthalten ist.

Abnahme / Rechteeinräumung

Die von Newport Optik gelieferten Produkte gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach Übergabe des gelieferten Produktes bei ihm Mängel schriftlich rügt. Der Mangel muss so qualifiziert gerügt werden, dass eine Nachbesserung aufgrund der Rüge möglich ist. Der Kunde ist erst nach zweimaliger fehlgeschlagener Nachbesserung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Fälligkeit der Vergütung / Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand / Schriftform

Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bremen, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Alle Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch solche ersetzen, die wirksam sind. Das gilt ebenso für nicht geregelte, aber regelungsbedürftige Tatbestände und Vertragslücken.

AGB_Stand_Januar 2011.
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